Antrag abgelehnt

Fahrradwegmarkierung Parkhofstraße

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Antrag

Auf der Parkhofstrasse soll auf dem Boden eine grüne oder rote Markierung angebracht werden, auf der ein deutlich sichtbarer Fahrradweg in beide Richtungen erkennbar ist.  Die Markierungen sollen entweder auf beiden Seiten der Fahrbahn oder auf einer Seite in entsprechender Breite angebracht werden.

Begründung:

Die Situation für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer auf der Parkhofstraße ist mittlerweile für alle Beteiligten unerträglich geworden und zudem gefährlich und bedrohlich für die Fahrradfahrer*innen.

Viele Autofahrer*innen scheinen trotz Beschilderung nicht zu realisieren, dass für Fahrradfahrer*innen das Befahren in beide Richtungen der Straße erlaubt ist. Eine Markierung für Fahrräder hat sich in den Niederlanden sehr bewährt.

 

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Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt.
Artikel RP vom 23.09.

Artikel AN vom 21.09.

 

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Antrag gestellt

Grüne Brücke über die Gronewaldstraße

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Die Stadt Hückelhoven wird beauftragt zu prüfen, ob eine Grüne Brücke zwischen Millicher Halde und Ruraue über die Gronewaldstrasse zeitnah realisierbar ist. Zur Realisierung des Vorhabens sollen Landes- und Bundesförderungsmittel nach dem Bundesprogramm Wiedervernetzung  und dem Landesprogramm  Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus in Anspruch genommen werden.

Begründung:

Mit der schon fertig geplanten Brücke von Hückelhovener Stadtzentrum zur Millicher Halde wird den Bürger*innen eine gute Möglichkeit eröffnet, die Millicher Halde als Naherholungsgebiet zu erreichen. Wir halten es für sehr sinnvoll, diesen Bewegungsraum durch den Bau einer Grünen Brücke für Fußgänger*innen Radfahrer*innen und vor allem für Tiere über die Gronewaldstrasse bis in die Rurauen zu erweitern.

  • Dadurch würde sich der gesamte Bereich der Ruraue als fußläufig zu erreichendes Naherholungsgebiet für die Innenstadt eröffnen
  • Unter dem Gesichtspunkt der Biodiversität eröffnen sich für die Tier- und Pflanzenwelt der Millicher Halde hervorragende Austauschmöglichkeiten.

Die Zerschneidung der Landschaft durch das Straßennetz gehört zu den Hauptproblemen des Naturschutzes in Deutschland. Statt die Zerschneidung und Zerstückelung der Landschaft durch solche Maßnahmen noch zu fördern, muss endlich die Wiedervernetzung zerschnittener Lebensräumen und die Schaffung von Wanderkorridoren für Wildtiere entschlossen vorangetrieben werden.

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Antrag abgelehnt

Einführung einer Ehrenamtskarte

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Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven beantragt:
Die Stadt Hückelhoven möge Mitglied bei „engagiert-in-nrw.de“ werden und zeitnah die
landesweit gültige Ehrenamtskarte einführen.


Begründung:
Bürgerschaftliches Engagement findet zu 80 Prozent auf lokaler Ebene statt. Ob in der direkten
Nachbarschaft, im Quartier oder im Stadtteil – Menschen sind in ihrem unmittelbaren Umfeld
aktiv, denn dort wollen sie etwas verändern, dort wollen sie mitgestalten. Bürgerschaftliches
Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb führte die nordrhein-westfälische
Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes vor über 10
Jahren eine landesweit gültige Ehrenamtskarte ein.
Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der
Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.
Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können
mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt
nutzen.
Im Kreis Heinsberg ist die Ehrenamtskarte beispielsweise bereits eingeführt in Erkelenz und
Wassenberg

Der Antrag wurde im Stadtrat behandelt und abgelehnt
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Antrag angenommen

LED-Anlage für den Fahrradweg Baal-Ratheim

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Der Bau- und Umweltausschuss beschließt: Die Stadt Hückelhoven stattet die gesamte Fahrradstrecke
Baal-Ratheim mit einer LED-Anlage aus. Eine Beleuchtung wird mit 50% von Land und Bund gefördert.


Begründung:
Die Stadt Hückelhoven baut aktuell auf der ehemaligen Bahntrasse zusammen mit dem Land NRW den
lang ersehnten Radweg, der das Rückgrat auch für Pendler im Stadtgebiet werden soll. Es ist von einer
starken Nutzung auf der gesamten Strecke auszugehen.
Damit die Nutzerzahlen auch in der dunkleren Tages- und Jahreszeit hoch bleiben und die Sicherheit
erhöht wird, sollte eine moderne LED-Beleuchtungsanlage installiert werden. Der Abschnitt umfasst
auch Waldgebiete, landschaftlich genutzte Fläche sowie verschiedene schwach bebaute Abschnitte. Die
neue Beleuchtung sowie die Anbindung an den ÖPNV machen diesen Radweg auch für Berufspendler
attraktiv. Der Einsatz moderner LED-Beleuchtung, betrieben eventuell durch Solarenergie, minimiert
Lichtemissionen mit Rücksicht auf die lokale Fauna.

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Antrag abgelehnt

Optimierung der bestehenden Rumpflinie HÜ2 zu einer leistungsfähigen zweiten Stadtbuslinie

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Die Fraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven beantragt, der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität möge beschließen:

Die Stadt Hückelhoven verfügt mit der der HÜ 1 über einen leistungsfähigen Stadtbus mit Entwicklungspotenzial. Um alle Stadtteile und -Bezirke wirklich für die ÖPNV erreichen zu können, ist eine Optimierung der bestehenden Rumpflinie HÜ2 zu einer leistungsfähigen zweiten Stadtbuslinie erforderlich.

Dazu nimmt die Stadtverwaltung Kontakt mit dem zuständigen Verkehrsträger West Verkehr GmbH mit dem Ziel der Ausarbeitung eines optimierten Fahrtverlaufes für die HÜ2 auf und stellt diese im Ausschuss vor.

Begründung:

Zusammen mit der HÜ 1 in Kombination mit dem City-Ticket können diese beiden Stadtbuslinien zu einer deutlichen stärkeren Nutzung des ÖPNV durch die BürgerInnen von Hückelhoven führen und damit einen aktiven Beitrag zu einer verbesserten Mobilität und zum Klimaschutz leisten.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag abgelehnt

Mobilitätskonzept

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Der Mobilitätsgedanke für die Zukunft bringt neben mehr Nachhaltigkeit vor allem die Vernetzung aller Mobilitätsformen mit sich. Eine Fortschreibung des bestehenden Verkehrsentwicklungs-konzeptes mit Schwerpunkt Straßenbau oder einem isolierten Radwegekonzept wird diesen Ansprüchen nicht mehr gerecht.

Deshalb beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven, der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Klimaschutz möge in seiner nächsten Sitzung beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein ganzheitliches und nachhaltiges Mobilitätskonzept für die Stadt Hückelhoven in Auftrag zu geben, welche alle Mobilitätsformen abbildet und deren Verknüpfungsmöglichkeiten darstellt und optimiert. Dazu zählen:

  • FußgängerInnen (auch solche mit Handicap, speziell Kinder und Senioren)
  • Radfahrer (unter Berücksichtigung neuer Antriebsformaten wie eBikes u.a.)
  • BenutzerInnen des ÖPNV mit Darstellung des
    • straßengebundenen Nahverkehrs
    • schienengebundenen Nahverkehrs
  • Motorisierter Individualverkehr
  • Darstellung der Quell- und Zielverkehre mit Schwerpunkt City

Berücksichtigt werden sollten die geplanten Mobilitätsstationen, die Gefahrenschwerpunkte und optimierte Infrastrukturen für alle am Verkehr beteiligten Personen.

Begründung:

Dieses integrierte Mobilitätskonzept soll die die Grundlage für alle Maßnahmen im Stadtgebiet stattfindenden Planungen im Bereich der Stadtentwicklung und des Klimaschutzes werden.

 

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag abgelehnt

Nutzung der solaren Strahlungsenergie, insbesondere Photovoltaik

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Nutzung der solaren Strahlungsenergie, insbesondere durch Photovoltaik nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB (Solarfestsetzung), Verhinderung übermäßiger Versiegelung und erhöhter Wohnwert in Baugebieten

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven beantragt für die weitere Beratung im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes für die nächste Sitzung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität:

 

1. Die Verwaltung wird angehalten, beim Kauf von Grundstücken zur späteren Veräußerung als Baugebiet für Wohnzwecke vorrangig innerstädtische Grundstücke zu erwerben, um eine vermehrte Arrondierung von Grün- oder landwirtschaftlichen Flächen in den Randbereichen zu verhindern

2. Die Anlage von Steingärten als Vorgarten in neuen Bauvorhaben ist nicht gestattet. Per Öffentlichkeitsarbeit wird versucht, bereits bestehende Gärten zurückzubauen und in einen naturnahen Zustand zu versetzen.

3. Zu Auflockerung der Bebauung werden „grüne Inseln“, d.h. grüne Verweilzonen mit Baumbewuchs, Bänken zwischen den Häusern angelegt.

Ein weiteres Planungsziel besteht darin, verbindliche Regelungen zu Photovoltaikanlagen in den Bebauungsplan für neu zu errichtende Baugebiete oder einzelne private Neubauten und Gewerbebauten aufzunehmen und hierdurch einen angemessenen Beitrag zur Energiewende zu leisten.

4. Bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen wird grundsätzlich die Installation von regenerativen Energieformen wie Photovoltaik auf Dächern und Fassaden, Wärmepumpen u.a. festgeschrieben, wenn kein Fernwärmeanschluss vorhanden ist. Im gesamten Geltungsbereich eines zu erstellenden Bebauungsplans sind die nutzbaren Dachflächen der Gebäude und baulichen Anlagen innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu mindestens 50 % mit Photovoltaikmodulen zur Nutzung der einfallenden solaren Strahlungsenergie auszustatten (Solarmindestfläche). Vorrangig werden Baugenehmigungen für „0-Energiehäuser“ vergeben.

5. Werden auf einem Dach Solarwärmekollektoren installiert, so kann die hiervon beanspruchte Fläche auf die zu realisierende Solarmindestfläche angerechnet werden.

6. Bei der Nutzung von Fassaden für Photovoltaik berät die Stadtverwaltung über mögliche Förderkulissen und fördert die Nutzung solcher Flächen auch bei stadteigenen Gebäuden.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag abgelehnt

Gemeinsamer Antrag von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Wähler bzgl. kleiner Anfragen

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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen                                                            Hückelhoven, den 14. 12. 2021

SPD Fraktion

FDP Fraktion

Fraktion Freie Wähler/Die Linke

 

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen,

nach der letzten Stadtratssitzung entwickelte sich fraktionsübergreifend eine Diskussion darüber, ob es nicht sinnvoll wäre die „kleinen Anfragen“ in den öffentlichen Teil der Ratssitzungen zu verlegen.

Deshalb beantragen die Fraktionen von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Wähler die nach § 17 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat vorgesehenen kleinen Anfragen auch im öffentlichen Teil der Stadtratssitzungen zu ermöglichen.  

Beschlussvorschlag:

Am Ende des öffentlichen Teils der Sitzungen des Rats ist jedes Ratsmitglied berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung bis zu zwei mündlichen Anfragen („Kleine Anfragen“), die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister/die Bürgermeisterin zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragesteller/die Fragestellerin darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller/die Fragestellerin auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Die Möglichkeit der kleinen Anfragen im nichtöffentlichen Teil bleibt weiterhin bestehen.

Begründung

Gerade in den „kleinen Anfragen“ werden häufig Sachverhalte behandelt, die für die Bürgerinnen und Bürger und die Öffentlichkeit von Interesse sind. Sie sollten deshalb auch öffentlich behandelt werden.

 

Der Antrag wurde im Stadtrat behandelt und abgelehnt

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Antrag abgelehnt

Neuer Antrag zur Einführung des modifizierten City-Tarifes

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Sehr geehrter Herr Bürgermeistger Jansen

Am 1. Dezember 2021 startet in Nordrhein-Westfalen der neue eTarif „eezy.nrw“, der Bus- und Bahnfahren in Nordrhein-Westfalen noch einfacher macht: Tippen, einsteigen, losfahren – ganz ohne Tarifkenntnisse und mit dem eigenen Smartphone. „eezy.nrw“ ist ein zusätzliches Angebot im Öffentlichen Nahverkehr, damit mehr Menschen auf Bus und Bahn umsteigen und um Mobilität in Nordrhein-Westfalen nachhaltiger zu gestalten.

Bereits in der Vergangenheit haben sich vereinzelt Städte und Gemeinden im AVV-Gebiet zur Einführung von City-Tarifen und damit zur Absenkung der Tarife innerhalb der Kommunen entschieden. Damit das auch in Zukunft innerhalb des neuen Tarifsystems „eezy“ möglich ist, hat der AVV ein Konzept Überführung der City-Tarife in den eTarif erarbeitet. Hierbei wurden zwei Modelle mit dem Ansatzpunkt „Preiselement eTarif“ zur Subventionierung erarbeitet:

Modell 1: Wegfall des Grundpreises

Bei diesem Ansatz zahlen die Fahrgäste für Fahrten innerhalb der jeweiligen Kommune nur den Arbeitspreis für die zurückgelegten Kilometer. Die Kommune subventioniert somit den Grundpreis (aktuell 1,30 Euro) und kann damit werben, dass Fahrten ab 0,25 Euro möglich sind.

Modell 2: Wegfall des Arbeitspreises

Bei diesem Ansatz wird gegenüber den Fahrgästen lediglich der Grundpreis (aktuell 1,30 Euro) abgerechnet, egal wie weit ihre Fahrt innerhalb der Kommune ist.

Die Kommune subventioniert die Arbeitspreise und kann damit werben, dass Fahrten innerhalb der Kommune stets 1,30 Euro kosten.

Der Vorteil dieser beiden Ansätze ist, dass sie auf der Grundlogik des eTarifs basieren und die Fahrgäste somit an diese herangeführt werden. Beide Ansätze sind einfach zu kommunizieren und ermöglichen eine einfache und transparente Abrechnung.

Antrag:

Der Rat der Stadt Hückelhoven beantragt beim AVV durch das zuständige Verkehrsunternehmen West Verkehr GmbH für das Stadtgebiet Hückelhoven die Einführung des eCity-Tarifes nach Modell 1 oder 2. Die entstehende Erlöslücke subventioniert die Stadt Hückelhoven.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag gestellt

School&Fun-Ticket

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Aufgrund der Verbesserung des Angebotes des ÖPNV wie MultiBus, Fahrrad- und Stadtbus und nicht zuletzt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes sowie der Positionierung der Schulleitungen hat der Kreis Heinsbergs als Schulträger der kreiseigenen Schulen die Einführung des „School&Fun-Tickets“ zum Schuljahr 2020/2021 beschlossen. Dieses Ticket wird auch den Schülern aus dem so genannten Nordkreis Fahrten bis nach Mönchengladbach gewähren. Damit ist eine große Mobilität gewährleistet. Entsprechende Verhandlungen zwischen den Verkehrsverbünden AVV und dem VRR stehen kurz vor dem Abschluss.

Weitere Kommunen im Kreis Heinsberg werden eigene gleichartige Beschlüsse für Schulen in ihrer Trägerschaft fassen. Dem sollte sich die Stadt Hückelhoven für die Schulformen in ihrer Trägerschaft der Sekundarstufe I und II anschließen.

 Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Hückelhoven mögen in ihren nächsten Sitzungen  beschließen:

1.      Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2022 an den Schulen in Schulträgerschaft der Stadt Hückelhoven für die Sekundarsatufen I und II das School&Fun-Ticket ein.

 2.      Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 14,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Auf Antrag wir zusätzlich anspruchsberechtigten Eltern ein Zuschuss von € 2,00/Monat gewährt, die Leistungen nach dem „Starke-FamilienGesetz“  beziehen.

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hückelhoven einstimmig,
1. die Verwaltung zu beauftragen, im April/Mai 2022 zunächst eine jahrgangsbezogene Elternbefragung an den weiterführenden Schulen zur Einführung des School&Fun-Tickets durchzuführen und
2. die Verwaltung ferner zu beauftragen, die Ergebnisse der Elternbefragung in der Sitzung des Schulausschusses am 25.08.2022 vorzustellen und einen Vorschlag
zur weiteren Vorgehensweise zu unterbreiten.

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Antrag angenommen

Beteiligung der Schülersprecher*innen bei der Beratung von Angelegenheiten der weiterführenden öffentlichen Schulen

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Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/DIE GRÜNEN
und CDU vom 03.08.2021

Die Antragsteller möchten Kinder und Jugendliche stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Aus diesem Grunde wurden im Jugendhilfeauschuss am 27.05.2021 Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen. In besonderer Weise sind Kinder und Jugendliche von Maßnahmen im Schulbereich betroffen. Insoweit sollte der Schulausschuss bei Maßnahmen, die die weiterführenden öffentlichen Schulen betreffen, von der Möglichkeit des § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW Gebrauch machen. Danach können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen hinzugezogen werden. Hierbei geht es um die Beteiligung der Schülersprecherinnen und Schülersprecher der betroffenen öffentlichen Schulen. Diese sind die demokratisch legitimierten Vertreter der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen. In begründeten Einzelfällen könnten die Schulen auch  andere Vertreter entsenden.


Die Beteiligung der Schulen durch die Verwaltung im Vorfeld der politischen Beratungen bleibt davon unberührt.

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, zukünftig bei der Beratung von Angelegenheiten der weiterführenden öffentlichen Schulen die jeweiligen Schülersprecherinnen und Schülersprecher als demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu den Beratungen hinzuzuziehen.

Der Antrag wurde im Schulausschuss behandelt

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Antrag angenommen

Bürger*innenwald

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Die Anlage eines Bürger*innenwaldes ist zu realisieren. Die diesjährige Waldzustandserhebung für Nordrhein-Westfalen liefert die schlechtesten Werte seit Beginn der Erhebung im Jahr 1984. Dabei erfüllen die Wälder viele wertvolle Funktionen in der Natur und für die Menschen. Deshalb muss die Begründung neuer Wälder für viele Jahre ein wichtiges Ziel sein. In vielen Nachbarkommunen ist die Idee des „BürgerInnenwaldes“ bereits erfolgreich umgesetzt.  Einzelpersonen, Unternehmen und Vereine können hier zu besonderen Anlässen Bäume pflanzen. Dafür bekommen Sie eine Urkunde mit Standortmarkierung und können eine Plakette an “Ihren“ Baum anbringen lassen. Hier sollen u.a. jeweils ein Baum des Jahres“ integriert werden. Es sollten solche Bäume den BürgerInnen zur Auswahl vorgeben werden, die mit dem Klimawandel widerstehen  bzw. besonders das Stadtklima vertragen.

Beschlussfassung:

Der Umwelt und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hückelhoven die Anlage eines BürgerInnenwaldes.

Die Verwaltung wird mit der Entwurfserarbeitung eines BürgerInnenwaldes bis zur nächsten Sitzung der Umwelt und Bauausschusses beauftragt und soll zu diesem Zweck frühzeitig die Naturschutzverbände - NABU und BUND – einbinden.

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Errichtung ei-
nes Bürgerwaldes grundsätzlich zu begrüßen. Dieser soll in den weiteren Umgestaltungs-
maßnahmen zentrumsnah geplant werden.

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Antrag abgelehnt

Einführung einer bürger*innenfreundlichen Baumschutzsatzung

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Zum aktiven Klimaschutz gehört der Erhalt und die Pflege unserer Bäume und Sträucher und dies nicht nur bei städtischen Bäumen. Bäume binden CO2 und produzieren Sauerstoff, sie fangen Staub in ihren Kronen und schirmen Lärmquellen ab. Besonders im Sommer spenden sie Schatten und verbessern das Mikroklima. Bäume sind wichtig für den Menschen und seine Lebensqualität und müssen mit einer bürger*innenfreundliche Baumschutzsatzung geschützt werden.

Kriterien dieser Baumschutzsatzung sollen u.a. sein: - Der Schutz von lebenden Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 60cm in 1 Meter Höhe.

- Obstbäume sind geschützt, wenn sich der Kronenansatz in einer Höhe von mindestens 150 cm befindet und der Stammumfang von 70cm erreicht wird.

- Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn mindestens einer der Stämme einen Mindestumfang von 40 cm aufweist und die Summe der Stammumfänge mindestens 100 cm beträgt.

- Bürgerinnen und Bürger werden verpflichtet, für jeden entfernten geschützten Baum Ersatzpflanzungen vorzunehmen, dazu können auch Garagendach- oder Hausdachbegrünung zählen.

- Mögliche Befreiungen werden festgelegt und im Einzelfall geprüft.

- Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, ist eine angemessene Ausgleichszahlung zu leisten.

- In besonders begründeten Fällen (z.B. zur Gefahrenabwehr) können Ausnahmen zugelassen werden.

- Ersatzpflanzungen, die nach dieser Satzung vorgenommen werden, sind unabhängig ihres Stammumfanges geschützt.

 

Um diese Kriterien zu erarbeiten, ist es sinnvoll frühzeitig die Naturschutzverbände - NABU und BUND – einzubinden.

Private und öffentliche Baumbesitzer*innen pflegen ihre Bäume in der Regel und wollen sie so lange wie möglich erhalten. Dennoch gibt es unterschiedliche Gründe, Bäume zu fällen. Damit ein ökologischer Ausgleich gefördert werden kann, ist es sinnvoll, eine Baumschutzsatzung einzuführen, die auf der einen Seite Bäume schützt, andererseits aber auch die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt. Um diesem Interessensausgleich gerecht zu werden, soll es eine grundsätzliche Pflicht zur Pflanzung von Ersatzbäumen geben.

Beschlussfassung:

Der Umwelt und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hückelhoven die Einführung einer bürger*innenfreundlichen Baumschutzsatzung.

Die Verwaltung wird mit der Entwurfserarbeitung einer bürger*innenfreundlichen Baumschutzsatzung bis zur nächsten Sitzung der Umwelt und Bauausschusses beauftragt und soll zu diesem Zweck frühzeitig die Naturschutzverbände - NABU und BUND – einbinden.

Der Antrag wurde im Bau- und Umweltausschuss behandelt und abgelehnt

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Antrag angenommen

Entwicklung und Einrichtung eines Formats zur Jugendbeteiligung

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Wir fordern die Verwaltung auf, sie möge in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, ein Format ins Leben rufen, mit dem sich die jugendlichen BürgerInnen an der politischen Arbeit beteiligen können. Das Format soll in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der gewählten VertreterInnen des Stadtrates stattfinden. Dabei sollen die gewählten politischen VertreterInnen aktiv mit eingebunden werden.

 

Dieses Format soll folgende Gesichtspunkte berücksichtigen:

  • den Jugendlichen soll eine niedrigschwellige Möglichkeit geboten werden, das

politische Geschehen mitzugestalten.

  • in diesem Format getroffene Beschlüsse, sollen als Anträge in den betreffenden Ausschüssen

bearbeitet und beraten werden.

  Zur Umsetzung des Fomates möge die Verwaltung:

  1. Kontakt zur Abteilung Jugendförderung des LVR aufzunehmen, um die Verwaltung sowie den Rat  in der Umsetzung zu beraten zu lassen.

  2. einen Antrag auf Förderung durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW beim zuständigen Landesjugendamt zu stellen.

  3. dem Format soll ein eigener Etat in nennenswerter Höhe zur  Verfügung stehen.

  4. die notwendigen Satzungsänderungen zur Abstimmung vorzubereiten, die dem neuen Format einen ständiges Antrags- und Rederecht in allen Ausschüssen gewährt.

 

Begründung:

Das  SGB sieht in § 8 Abs. 1 die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen „[...] an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen [...].

Nicht zuletzt deshalb gibt es vielen deutschen und europäischen Städten, heute bereits Kinder- und Jugendbeteiligungsformate, die den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, Vorschläge zu erörtern und zu  erarbeiten, welche dann durch die Politik umgesetzt werden können.

Die junge Generation sieht Dinge oftmals mit einem etwas anderen Blick, als die etablierte Kommunalpolitik. Deshalb ist es auch wichtig, von dieser Seite Anregungen zu bekommen.

Es muss erklärtes Ziel der Kommunalpolitik sein, Politikverdrossenheit und mangelndem politischem Wissen und Interesse entgegenzuwirken. Deshalb muss gerade Kindern und Jugendlichen ein attraktives Angebot gemacht werden, sich mit der Kommunalpolitik vertraut zu machen und aktiv an der Gestaltung unserer Stadt Hückelhoven teilzunehmen. In diesem Ziel sind sich alle Beteiligten einig. Doch nun darf es nicht bei Beteuerungen und bloßen Absichtserklärungen bleiben. Besonders im Hinblick, auf die Wahlbeteiligung der letzten Kommunalwahl sollte uns bewusst sein, das wir die politische Bildung der nächsten Generationen mitgestalten müssen.

Ein Format zur konkreten Partizipationsmöglichkeit für Kinder und  Jugendliche in der Kommunalpolitik  muss deshalb zeitnah eingerichtet werden. Das Format soll eine unabhängige, überparteiliche, politische Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in Hückelhoven darstellen. Es soll Interessen der    Hückelhovener Jugend gegenüber der Stadtverwaltung, dem Rat der Stadt Hückelhoven und der Öffentlichkeit vertreten.

Jedes Kind ab dem Alter von 12 Jahren, mit einem Wohnsitz in Hückelhoven, hat das Recht sich in diesem Format zu beteiligen und an Beschlüssen zu partizipieren. Eine adäquate Begleitung dieses Formats soll mit der Stadtverwaltung ausgearbeitet werden. Bei dem Format sollen Vertreter*innen der Verwaltung und der Parteien anwesend sein und mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsame politische Arbeit leisten. Hier entsteht der Raum für gemeinsame Anregungen in allen Bereich der Kommunalpolitik und  kann  direkt mit ins politischen Geschehen aufgenommen werden.

Die Kinder und Jugendlichen sollen so die Möglichkeit haben aktuelle Fragestellungen zu diskutieren und gemeinsame Positionen, die sie dann in den Ausschüssen vorbringen können, zu erarbeiten.

Wir sehen in der Einrichtung eines Formates der Jugendbeteiligung, viele Vorteile. Zum einen profitieren die Jugendlichen von der Erfahrung der Stadtverordneten und bekommen Einblick in die Kommunalpolitik. Sowohl trainieren sie z.B. ihre Diskussionskultur oder eine konsensorientierte Entscheidungsfindung, als auch profitiert die Stadt Hückelhoven, indem sie neue Ideen und Anregungen bekommt und somit aktiv an der Umsetzung einer kinder- und jugendfreundlichen Stadt arbeitet und den Raum für politische Bildung schafft.  

Darüber hinaus ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen von zentraler Bedeutung für Ihre Persönlichkeitsentwicklung und die Entwicklung sozialer Fähigkeiten. Des Weiteren können die Kinder und Jugendlichen über diesen Weg an die Kommunalpolitik herangeführt werden, um auch·auf diesem Gebiet für Nachwuchs zu sorgen. Letztendlich zeigt sich mit der Annahme dieses Antrags, dass die Stadt Hückelhoven gewillt ist, eine kinder- und jugendfreundliche Stadt zu sein.

 

 

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat einstimmig zu beschließen,
1. die Verwaltung wird beauftragt, die künftige vorhabenbezogene Partizi-
pation von Kindern und Jugendlichen zu konzeptionieren. Die Konzep-
terstellung soll in Kooperation mit dem Stadtjugendring und in Abstim-
mung mit der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Kinder- und Ju-
gendarbeit“ erfolgen.

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU für den Schulausschuss am 19.08.2021

Die Antragsteller möchten Kinder und Jugendliche stärker an politischen Entscheidungen beteiligen. Aus diesem Grunde wurden im Jugendhilfeauschuss am 27.05.2021 Maßnahmen zur Verbesserung der Kinder- und Jugendbeteiligung beschlossen. In besonderer Weise sind Kinder und Jugendliche von Maßnahmen im Schulbereich betroffen. Insoweit sollte der Schulausschuss bei Maßnahmen, die die weiterführenden öffentlichen Schulen betreffen, von der Möglichkeit des § 58 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung NRW Gebrauch machen. Danach können Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von der Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den Beratungen hinzugezogen werden. Hierbei geht es um die Beteiligung der Schülersprecherinnen und Schülersprecher der betroffenen öffentlichen Schulen. Diese sind die demokratisch legitimierten Vertreter der Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Schulen. In begründeten Einzelfällen könnten die Schulen auch  andere Vertreter entsenden.


Die Beteiligung der Schulen durch die Verwaltung im Vorfeld der politischen Beratungen bleibt davon unberührt.

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss beschließt, zukünftig bei der Beratung von Angelegenheiten der weiterführenden öffentlichen Schulen die jeweiligen Schülersprecherinnen und Schülersprecher als demokratisch legitimierte Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Schülerinnen und Schüler zu den Beratungen hinzuzuziehen.

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Antrag zurückgestellt

Einführung des „School&Fun-Tickets“

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Aufgrund der Verbesserung des Angebotes des ÖPNV wie MultiBus, Fahrrad- und Stadtbus und nicht zuletzt aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes sowie der Positionierung der Schulleitungen hat der Kreis Heinsbergs als Schulträger der kreiseigenen Schulen die Einführung des „School&Fun-Tickets“ zum Schuljahr 2020/2021 beschlossen. Dieses Ticket wird auch den Schülern aus dem so genannten Nordkreis Fahrten bis nach Mönchengladbach gewähren. Damit ist eine große Mobilität gewährleistet. Entsprechende Verhandlungen zwischen den Verkehrsverbünden AVV und dem VRR stehen kurz vor dem Abschluss.

Weitere Kommunen im Kreis Heinsberg werden eigene gleichartige Beschlüsse für Schulen in ihrer Trägerschaft fassen. Dem sollte sich die Stadt Hückelhoven für die Schulformen in ihrer Trägerschaft der Sekundarstufe I und II anschließen.

 Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Rat der Stadt Hückelhoven mögen in ihren nächsten Sitzungen  beschließen:

1.      Die Verwaltung führt zum Schuljahr 2021/2022 an den Schulen in Schulträgerschaft der Stadt Hückelhoven für die Sekundarsatufen I und II das School&Fun-Ticket ein.

2.      Von den Eltern bzw. dem volljährigen Schüler/der volljährigen Schülerin ist je Beförderungsmonat ein Eigenanteil in Höhe von 14,00 € zu zahlen. Von Eltern mit mehreren anspruchsberechtigten Kindern sind für das 2. Kind 6,00 € je Beförderungsmonat zu zahlen. Für jedes weitere anspruchsberechtigte Kind wird kein Eigenanteil erhoben. Der Eigenanteil entfällt gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz für Schüler/innen, für die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geleistet wird. Auf Antrag wir zusätzlich anspruchsberechtigten Eltern ein Zuschuss von € 2,00/Monat gewährt, die Leistungen nach dem „Starke-FamilienGesetz“  beziehen.

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Antrag zurückgestellt

Einrichtung einer Verbraucherzentrale in Hückelhoven

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Seit Jahren bemüht sich die Stadt Hückelhoven, eine kreisweite Einrichtung auf ihrem Stadtgebiet zu etablieren. Der letzte Versuch für die Kreismusikschule hatte bekanntlich einen negativen Erfolg. Deshalb ist es an der Zeit, eine sinnvolle und dringend notwendige Institution nach Hückelhoven zu etablieren. Die zentrale Lage von Hückelhoven im Kreisgebiet Heinsberg spricht eindeutig für eine solche Einrichtung zum Wohle auch der BürgerInnen der Stadt Hückelhoven.

Darum beantragt die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich offiziell beim Landrat des Kreises Heinsberg für Gründung einer Verbraucherberatungsstelle mit Sitz in Hückelhoven zu bewerben. Die Verwaltung wird hierzu dem Kreis Heinsberg eine geeignete Immobilie vermitteln bzw. zur Verfügung stellen.

Der Antrag wurde im Haupt- und Finanzausschuss abgelehnt

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Hückelhoven, den
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN auf Bewerbung um den Sitz einer Verbrau-
cherzentrale im Kreis Heinsberg auf dem Stadtgebiet Hückelhoven bis zur Entscheidung des
Kreistages zurückzustellen.

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Antrag abgelehnt

Begrünung von Fassaden und Dachflächen

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Die Verwaltung wird beauftragt,

  • die Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen in der Stadt Hückelhoven für das kommende Haushaltsjahr zu erarbeiten. Förderungsberechtigt sollen alle Besitzer und Bewohner von Immobilien in der Stadt Hückelhoven sein.
  • ein Konzept für die Begrünungen öffentlicher Dachflächen und Fassaden zu erstellen und Fördermittel des Landes NRW für dieses Projekt zu beantragen

 

Begründung
Eine Zukunftsaufgabe von Kommunen ist neben dem Klimaschutz selbst die Abmilderungen der Folgen des Klimawandels. Schon heute erleben wir ausgeprägte Perioden von Trockenheit und Hitze sowie Starkregenereignisse.

Kleinflächige, urbane Dachbegrünungen verbessern das Mikroklima, wirken isolierend, dienen der Lufthygiene (Bindung von CO2 sowie Feinstaub) und dem Artenschutz wie der Artenvielfalt. Sie entlasten darüber hinaus das Kanalnetz insbesondere bei Starkregenereignissen und mildern Temperaturextreme ab.

Das Umweltministerium des Landes NRW und das Deutsche Institut für Urbanistik heben ausdrücklich den Wert von Begrünungsmaßnahmen hervor. Auch das Land NRW hat in Anbetracht der verheerenden Auswirkungen des Klimawandels Mittel für die Dach- und Fassadenbegrünungen öffentlicher Gebäude bereitgestellt. Auf die Stadt Hückelhoven sollte hiervon Gebrauch machen und dem Bürger als gutes Beispiel vorangehen.

Insbesondere kleinflächige Dachbegrünungen auf Garagen sind für die Eigentümer leicht realisierbar; je mehr davon existieren, umso besser und effektiver. Während einige Kommunen die Begrünung von Flachdächern festschreiben, schlägt die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Weg der Freiwilligkeit und des positiven Anreizes durch eine Mitfinanzierung bei einer Neuanlage von Dachbegrünungen vor.

Damit sollen das Interesse und die Teilhabe der Bürgerschaft, sich an lokalen Maßnahmen zum Klima- und Artenschutz zu beteiligen, unterstützt werden.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag abgelehnt

Antrag zum Förderprogramm "Stärkung der Innenstädte"

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Durch das Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen (Förderprogramm des Landes NRW) werden Kommunen in der Lage versetzt, die Ansiedlung von Gewerbetreibenden im Einzelhandel nachhaltig zu steuern und Leerstände zu vermeiden. Eine große Zahl von Geschäften, Restaurants und Gaststätten, die ausgeräumt und ständig dunkel sind oder deren Schaufenster zugeklebt wurden, vermitteln bei den Bürgerinnen und Bürgern das Gefühl des Niedergangs. Je länger diese Phase dauert, desto tiefgreifender ist der Schaden für das Image von Hückelhoven und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit diesem. Es ist damit zu rechnen, dass nach der Corona-Pandemie viele Einzelhändler gezwungen sind zu schließen. Hier muss rechtzeitig gehandelt werden.

Darum beantragt die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven:
Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit dem Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung zu setzen, um Details des Sofortprogramms „Stärkung unserer Innenzentren und Innenstädte zu erfragen und eine Aufnahme der Stadt Hückelhoven in dieses Förderprogramm zu ermöglichen. Über die Ergebnisse berichtet die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Klimawandel und Mobilität.

Begründung:
Den Städten und Gemeinden soll ein Zwischenerwerb von Gebäuden ermöglicht werden, um die Verfügungsgewalt über die Objekte zu erlangen. Perspektivisch können neue Formate und Konzepte durch Zwischennutzung erprobt werden. Mittelfristig soll der Zwischenerwerb zu einer Reprivatisierung mit Umnutzung, einer dauerhaften Weitervermietung oder zum Abriss der Immobilie führen. Leerstehende Einzelhandelsimmobilien werden oft Gegenstand von Immobilienspekulationen. Betroffen sind auch zentrale Lagen und markante Gebäude. Hierbei besteht die Gefahr, dass insbesondere durch Zwangsversteigerungen neue Eigentümer auftreten, deren Interessen sich nicht mit denen der Städte und Gemeinden im Einklang befinden.

 

 

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt und abgelehnt

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Antrag zurückgestellt

Regelmäßige öffentliche Übertragung der Stadtratssitzungen

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Wir bitten die Verwaltung,

  1. die technischen Möglichkeiten für eine derartige Übertragung zu prüfen und entsprechende Geräte zu beschaffen

  2. die Öffentlichkeit darüber zu informieren, dass diese Übertragungen in bestimmten Zeitfenstern stattfinden

  3. für eine Speichermöglichkeit der Übertragungen zu sorgen, und diese dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Begründung:

Es sollte erklärtes Ziel der Kommunalpolitik sein, Politikverdrossenheit und mangelndem politischen Wissen und Interesse entgegenzuwirken.

Gerade in Zeiten der Pandemie ist der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen des Rats stark eingeschränkt und mit einer gewissen Restgefährdung verbunden, die die Ratsmitglieder zwangsläufig in Kauf nehmen. Durch eine öffentliche Übertragung der Sitzung wäre diese Gefährdung für die BürgerInnen ausgeschlossen.

Darüber hinaus schafft eine Übertragung größtmögliche Transparenz über die politischen Entscheidungsprozesse in der Stadt. Zudem ist es für die Öffentlichkeit von großem Interesse nachzuvollziehen ob und wie die Interessen der BürgerInnen von den gewählten Vertreterinnen wahrgenommen werden.

 

Finanzierung:

Die Übertragung ist mit relativ geringen Mitteln zu realisieren:

2 Kameras

2 Richtmikrofone

Zugang zu den Sozialen Medien

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Hückelhoven, die
Verwaltung mit der rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Überprüfung eines Video-
Streamings von Rats- und Ausschusssitzungen zu beauftragen. Zunächst sollen alle Beteilig-
ten nach ihrem Einverständnis gefragt werden, diese Abfrage soll geheim erfolgen

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Antrag gestellt

Einführung des „Citytarif“ für Hückelhoven

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Der Aachener Verkehrsverbund AVV lässt in seiner Tarifstruktur den angehörigen Kommunen die Möglichkeit zu, im eigenen Zuständigkeitsbereich ein eigenes Ticket für den ÖPNV zu beantragen. Die Städte Rötgen, Simmerrath, Eschweiler, Düren und Aachen haben das so gennannte „City-Ticket“ für € 1.00 – € 1.60 bereits erfolgreich umgesetzt. Ab Januar 2021 fährt man auch innerhalb des Baesweiler Stadtgebiets für einen Euro mit dem Bus. Die Mindereinnahmen, die dem beauftragten Verkehrsunternehmen durch den Citytarif entstehen, begleicht die jeweilige Stadt oder Gemeinde.

Die Stadt Hückelhoven verfügt bereits über zwei Stadtbuslinien, die in 2021 noch ausgebaut werden. Um auch den BürgerInnen der Stadt Hückelhoven den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern und die Akzeptanz hin zu mehr Mobilität und Klimaschutz mit dem Bus zu erleichtern, beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Hückelhoven zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Mobilität und Klimaschutz:

  • Für das Stadtgebiet der Stadt Hückelhoven wird zum nächstmöglichen Termin der Citytarif eingeführt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechenden Aufgabenträgern West Verkehr sowie dem Aachener Verkehrsverbund AVV Kontakt aufzunehmen, um die logistischen und tarifgebundenen Maßnahmen vorzubereiten und fristgerecht umzusetzen.
  • Der Citytarif gilt für alle Buslinien der West Verkehr GmbH im Stadtgebiet Hückelhoven.
  • Der Einheitstarif beträgt € 1,00. Entsprechende Mindereinnahmen werden den Aufgabenträgern von der Stadt Hückelhoven erstattet. Hierfür ist ein entsprechender Haushaltsansatz im Haushalt vorzusehen.

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Klimaschutz und Mobilität behandelt

Bürgermeister Jansen teilte mit, dass Anfang des Jahres mit dem Geschäftsführer der WestVer-
kehr GmbH vereinbart wurde, eine kreisweite Lösung anzustreben.

Außerdem fände seitens der WestVerkehr GmbH eine Untersuchung des Fahrgastaufkommens statt, die Zahlen stünden im Spätsommer zur Verfügung stünden.

Daraufhin wurde der Antrag zurückgezogen.
Es sollen die Erhebungen der WestVerkehr GmbH abgewartet werden und ebenso das Resultat der kreisweiten Entscheidung.
 

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Antrag angenommen

Reaktivierung RB 35

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Der Antrag wurde im Stadtrat beraten und einstimmig beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, NVR und AVV zu bitten, vorrangig das erste Schienenstück von Baal nach
Hückelhoven umzusetzen, um damit in einem zweiten Bauabschnitt die Voraussetzungen für
eine Erweiterung nach Ratheim zu schaffen. Außerdem soll die Verwaltung darum bitten,
dass ein zusätzlicher Haltepunkt Baal Gewerbegebiet realisiert wird.

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Antrag abgelehnt

Bürgerwald

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
an den Rat der Stadt Hückelhoven
Bau-und Umweltausschuss

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Anpflanzung eines „Bürgerwaldes“ zu erarbeiten und zu diesem Zweck geeignete stadtnahe Flächen zu ermitteln. Dabei ist primär eine Anpflanzung im Bereich des geplanten Generationenparks oberhalb von Schacht 3 vorzusehen.

Begründung:

Das Pflanzen eines Baumes zu besonderen Anlässen ist eine jahrhundertealte Tradition, denn ein Baum symbolisiert den Lauf der Zeit und des Lebens und ist dabei ein wertvoller Beitrag zum Klima-und Umweltschutz. In vielen Kommunen wie Übach-Palenberg, Geilenkirchen, Baesweiler oder Würselen wird die Idee eines „Bürgerwaldes“ bereits aktiv und mit großem Erfolg umgesetzt. Bürgerinnen und Bürger können hier zu besonderen Anlässen wie Jubiläen von Personen, Firmen oder Vereinen, Geburtstagen, Hochzeiten, Geburten und weiteren Anlässen Bäume pflanzen. Dabei sollten nur standortgerechte und heimische Baumarten angepflanzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum im Bürgerwald erwerben, bekommen eine Urkunde und einen Plan mit Standortmarkierung und/oder haben die Möglichkeit, eine Plakette anzubringen, um einen Bezug der Menschen zu „ihrem Wald“ zu gewährleisten.
Mit dem Beginn der Anpflanzung im geplanten Generationenpark gibt die Stadt ein klares Signal und Bekenntnis Richtung Klimaschutz, Lebensqualität und nachhaltiger Bürgerbeteiligung.

Für die Fraktion

Brigitte Brenner Ulrich Horst

Der Antrag wurde im Bau- und Umweltausschuss behandelt und abgelehnt. Stattdessen die wird Verwaltung zu beauftragt, ein ökologisches Gesamtkonzept zu entwi-
ckeln.

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Antrag abgelehnt

Der geschenkte Baum

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

an den Rat der Stadt Hückelhoven

Bau-und Umweltausschus

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hückelhoven beschließt, jeder Bürgerin/ jedem Bürger der Stadt Hückelhoven, die ihren/der seinen Vorgarten/Garten ökologisch und insektenfreundlich gestaltet, einen Baum zu schenken. Die Fördermaßnahme wird unter dem Namen „Der geschenkte Baum“ durchgeführt.

Begründung/ Ausführung:

Die Stadt Hückelhoven fördert ökologische, insektenfreundliche Flächen im Stadtgebiet zum Erhalt der Artenvielfalt.

Daher schenkt die Stadt Hückelhoven ihren Bürgerinnen und Bürgern einen Laubbaum für ihr Grundstück, wenn der Vorgarten/ Garten insektenfreundlich gestaltet ist. Dieses Angebot gilt nur für Grundstücke im Bereich der Stadt Hückelhoven und schließt die Förderung in Schotter-vor-gärten ausdrücklich aus, es sei denn, diese Schotterflächen werden im Rahmen der Förderung durch die Stadt und weiterer Maßnahmen in insektenfreundliche Flächen umgebaut.

Die Stadt Hückelhoven hilft ihren Bürgerinnen und Bürgern, den richtigen Baum für ihr Grundstück zu finden und erteilt dann die Förderzusage. Gefördert werden nur Laubbäume, da diese für den Naturhaushalt der Stadt Hückelhoven wertvoller sind als Nadelbäume. Die Bürgerinnen und Bürger treten in Vorlage und erwerben den Laubbaum. Die Bürgerin/ der Bürger pflanzt den Laubbaum, fotografiert ihn auf ihrem/seinem Grundstück mit ihrem/seinem Haus, übersendet Foto und Rechnung an die Stadt Hückelhoven und bekommt das Geld erstattet. Die Fotografien dienen nur dem Pflanzbeweis auf dem Grundstück und werden nicht weiter verwendet, es sei denn, die Grundstückseigentümerin/ der Grundstückseigentümer ist damit ausdrücklich einverstanden.

Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an dem Förderprogramm besteht nicht, ist der Fördertopf ausgeschöpft, wird die Antragsstellerin/ der Antragsteller auf eine Warteliste gesetzt und im nächsten Förderverfahren berücksichtigt.

Das entsprechende Antragsformular wird auf der Homepage der Stadt Hückelhoven gemeinsam mit einem Informationsblatt zur richtigen Auswahl des Pflanzplatzes sowie Pflanz- und Pflegehinweisen eingestellt.

Es wird ein Fördertopf in einer festzusetzenden Höhe (zum Beispiel 25000,- € pro Jahr) festgelegt.

 

Für die Fraktion

Brigitte Brenner               Ulrich Horst

Der Antrag wurde im Bau- und Umweltausschuss behandelt und abgelehnt.

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Antrag gestellt

Kostenlose Benutzung des ÖPNV an verkaufsoffenen Sonntagen

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

an den Rat der Stadt Hückelhoven

Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturfragen am 24.06.2019

 

Beschlussvorschlag:

Im Jahr 2020 werden an allen verkaufsoffenen Sonntagen die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen und Geschäfte eingeladen, alle Busse innerhalb des Stadtgebietes, die in die Innenstadt Hückelhoven und in die Ortsteile der Stadt fahren, kostenlos benutzen zu dürfen.

Begründung:

Die verkaufsoffenen Sonntage sind für die Stadt Hückelhoven eine Besuchermagnet und für den stationären Handel ein wichtiger Umsatzgarant. Bisher wirbt Hückelhoven unter dem Slogan „Hückelhoven brummt“ unter anderem mit kostenlosen Parkplätzen. Es ist aber an der Zeit, sowohl den BürgerInnen von Hückelhoven als auch den Gästen zu zeigen, dass diese Events auch bequem auf andere Art und Weise zu erreichen sind.

Die Einführung des Stadtbusses für Hückelhoven zum Fahrplanwechsel Anfang Dezember 2019 sollten wir zum Anlass nehmen, ab 2020 allen Besuchern der verkaufsoffenen Sonntage die Möglichkeit zu geben, kostenlos per Bus in die Innenstadt anzureisen. Das würde die Stadt von (zusätzlichem) Autoverkehr entlasten und trotzdem mehr Besucher generieren. Bei dieser Gelegenheit können sich die Nutzer der Busse auch direkt ein Bild davon machen, wie sinnvoll die Nutzung des ÖPNVs ist und dass Stadtbusse eine echte Alternative zum Auto sind, die nebenbei das Einkaufserlebnis stressfrei genießen lässt. Zudem ist diese Maßnahme ein exzellentes Marketinginstrument, das positive Signale für eine andere Art der Mobilität abseits des Autos  erzeugen wird. Mit der West Verkehr GmbH und der Werbegemeinschaft Hückelhoven ist ein entsprechendes Finanzierungskonzept auszuarbeiten

Für die Fraktion

Brigitte Brenner               Ulrich Horst

 

 

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturfragenbahndelt, er empfiehlt dem Rat der
Stadt Hückelhoven einstimmig, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, im
Jahr 2020 an allen verkaufsoffenen Sonntagen die Besucherinnen und Besucher der
Veranstaltungen und Geschäfte einzuladen, alle Busse innerhalb des Stadtgebietes,
die in die Innenstadt Hückelhoven und in die Ortsteile der Stadt fahren, kostenlos zu
benutzen. Mit der West Verkehr GmbH und der Werbegemeinschaft Hückelhoven
soll hierzu ein entsprechendes Finanzierungskonzept ausgearbeitet werden. Seitens der West Verkehr GmbH soll eine statistische Erhebung zur Fahrgastauslastung er-
hoben werden.

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Antrag angenommen

Antrag Grünflächennutzungskonzept

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Bau- und Umweltausschuss / Rat

Maßnahmen zum Schutz von Flora und Fauna

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Jansen,  sehr geehrter Herr Dr. Ortmanns,

das Insektensterben in Nrw ist offensichtlich nicht die Erfindung einzelner Insektenliebhaber oder Entomologen-Vereine, Studien belegen eindeutig eine drastische, sehr besorgniserregende Entwicklung. Deswegen ist auch Hückelhoven gefordert, sich der Aufgabe zu stellen, einen weitergehenden Beitrag als bisher zu Erhalt und Wiederaufbau heimischer Flora und Fauna zu leisten. Darum beschließt der Rat der Stadt Hückelhoven:

Beschluss:

Die Stadt Hückelhoven stellt für

1: Straßenbegleitgrün

2: öffentliche Parkanlagen

3: Flächen die nicht genutzt werden und sich selbst überlassen sind

4: städtische Landwirtschaftsflächen

5: Stadtwälder

6: Friedhöfe

7: Gewerbliche Flächen

ein Grünflächennutzungskonzept auf, welches dem Artensterben, insbesondere dem Insektensterben, entgegenwirkt.

Als erste Sofortmaßnahme werden biologische Ausgleichsflächen, die im Rahmen von Flächenversiegelungen durch Straßen-, Wohnungs- und Gewerbebau ausgewiesen werden müssen, vorrangig als Wildblumenwiesen oder als Streuobstwiesen angelegt. Zudem werden innerörtliche Brachflächen, die wegen bestehender Altlasten keiner weiteren Nutzung mehr zugefügt werden, wie die Brachflächen am Kirmesplatz in Ratheim, Mühlenstraße, mit Wildblumen aufgewertet. Hier wird mit den regional zuständigen biologischen Institutionen zusammengearbeitet, die beratend helfen, z.B. welches Saatgut und welche Baumanpflanzungen sinnvoll sind und welche Förderungsmöglichkeiten es gibt.

Begründung:

Die Flora und Fauna in NRW ist im Bestand nachweislich um mindestens 45 % gesunken. 75% der Insekten sind verschwunden. Die Ursachen des Artenverlustes sind z.B. Verlust an Nisthabitaten durch Flächenversiegelung, Verlust blütenreicher Wiesen z.B. durch Überdüngung, Anbau von Monokulturen unter Verlust einer artenreichen Kulturlandschaft, Flächenverlust durch Bebauung, Gefährdung und Tötung durch intensivierten Einsatz hochwirksamer Pflanzenschutzmittel ( Glyphosat, Neonicotinoide), Strukturwandel der Landwirtschaft, Ausbreitungsbarrieren durch Bebauung, Klimawandel.

Als Gegenmaßnahme gilt es dringend, auf kommunaler Ebene dem Problem sich stellend Grünflächen sachkundig zu bewirtschaften, auf Vielfalt zu achten, Versiegelung zu minimieren, heimische und standortgerechte Pflanzen anzusiedeln, nährstoffarme Böden zu erhalten, auf Pestizide zu verzichten.

Seit Jahren wird eine Grünflächenkatasterung durch die Stadtverwaltung zugesagt, die einer genauen Planung, wie mit sämtlichen Flächen in Zukunft umgegangen werden soll, nach Ansicht der Stadtverwaltung vorangehen muss. Diese Sichtweise sollte ermöglichen, im Rahmen einiger sehr effektiver Sofortmaßnahmen schneller tätig zu werden. Wildblumenwiesen und Streuobstwiesen können unabhängig von weiteren Konzeptplanungen zügig angelegt werden.

Als Flächen bieten sich zum einen biologische Ausgleichsflächen an, wie auch Brachflächen innerörtlich ( z.B. am sogenannten „Kirmesplatz, Mühlenstraße Ratheim) als auch außerörtlich.

Für die Fraktion

Brigitte Brenner 

Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.10.2017 wird insofern entspro-
chen, als dass die Verwaltung beauftragt wird, geeignete Flächen zu benennen, auf denen
kurz- und mittelfristig Streuobstwiesen und/oder Wildblumenwiesen angelegt werden kön-
nen sowie bei Erstellung des Grünflächenkatasters artenschutzgerechte Aspekte zu be-
rücksichtigen und Einzelmaßnahmen dazu mitaufzunehmen.

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Antrag abgelehnt

Infoveranstaltung zum Thema "online-Handel" - Antrag von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

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Online- und klassischen Handel zusammenführen ist aus Sicht der Grünen eine notwendige Aufgabe, um einem Sterben auf Raten des Einzelhandels entgegenzuwirken.
Mittlerweile ist unumstritten: Der Online-Handel, das Online-Marketing sind der Umsatzschreiber schlechthin.
Regionaler Handel wird seinen Umsatz nur dann erhalten und sogar enorm steigern können, wenn er auf diesen Zug der Zeit aufspringt.
Aber ohne entsprechende Unterstützung, Beratung und Begleitung kann eine solche Zusammenführung der Verkaufsstrategien nicht gelingen.
Die großen Chancen eines Aufbaus eines Online-Marketings sind aber vielen Händlern nicht bekannt.
Deswegen macht es Sinn, eine Info-Veranstaltung durchzuführen.

„Warum sollte ich als Einzelhändler da überhaupt mitmachen, wie kann ich mich und meine Waren präsentieren, wie fotografiere ich meine Waren, wie stelle ich die Sachen online, was kostet mich mein Online-Marketing an Zeit und Geld, was kann ich gewinnen,…..“, das sind Fragen, die erst einmal verunsichern, die das Projektmanagment der Stadt Wuppertal beantworten kann.

Das Kaufverhalten der Menschen hat sich verändert, es geht weg von der Händlerorientierung hin zur Produktorientierung, heißt, früher ging man in den Laden, der durch schöne Schaufenster und großes, schön präsentiertes Sortiment die Menschen zum Schauen und Kaufen einlud, heute wird konkret online nach einem Produkt gesucht, das dann auch online bestellt wird, wenn man nicht ahnt, wo man es regional bekommen könnte.

Gemeinsam betriebene Internetplatformen können dafür sorgen, dass bei der Suche nach einem Produkt im Internet das Produkt des regionalen Händlers in der Angebotsliste im Netz ganz oben steht. Davon profitieren die Einzelhändler, wie wir am Beispiel der Projektstädte nunmehr erleben, in geradezu außerordentlichem Maße.  „Ich wußte ja gar nicht, dass ich dieses Produkt bei Ihnen bekommen kann !“,  „Ich wußte ja gar nicht, dass es ein Geschäft wie Ihres hier im Stadtgebiet überhaupt gibt!“, so kommen nicht selten Menschen in Geschäfte, die sich online miteinander nach Wuppertaler Vorbild organisieren.

Für die Kommunen ist die Aufrechterhaltung einer funktionierenden Nahversorgung durch den Einzelhandel ein wichtiger Aspekt für den Erhalt an Attraktivität ihrer Stadt und der Lebensqualität.

Eine Stadt, die sich und ihren Handel online gut präsentiert wird attraktiv für Menschen, die sich erkundigen, was gibt es an Einkaufsmöglichkeiten direkt da, wo sie vielleicht dann auch leben möchte. Online-Präsentation der Waren und Dienstleistungen wird zukünftig immer mehr auch Werbung dafür sein, wo Menschen leben wollen. Der  Einzelhandel wird belebt, man wird neue Einzelhändler in die Stadt ziehen, die Infrastrukturen werden stabilisiert.

Gesicherte Gewerbesteuereinnahmen, funktionierende Infrastruktur, Erhalt und Neugewinn von Arbeitsplätzen im Einzelhandel sind für eine Kommune Ergebnisse der Verknüpfung von Online-Handel mit dem klassischen Handel.

Das Projekt der Online-City Wuppertal hat soweit Schule gemacht, dass wahrscheinlich im Sommer NRW-weit ein Projektaufruf gestartet ist, um modellhaft und zeitlich begrenzt weitere Städte zu fördern, sollten sie sich an der Verknüpfung des regionalen Handels mit dem online-Handel beteiligen wollen. Es macht Sinn, sich für eine solche Förderung zu bewerben.

 

Antrag der Stadtratsfraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN

an den Rat der Stadt Hückelhoven

zur Behandlung im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturfragen am 23.05.2016

 

Die Fraktionen SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen:

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, eine Informationsveranstaltung für interessierte Händler,  Unternehmen und Banken zum Thema „Online-Handel“ durchzuführen. Hierzu wird mit dem Projektmanagment der „Online-City Wuppertal“, Frau C. ten Eicken und mit dem für die Stadt Wuppertal als teilnehmender Einzelhändler referierenden Herrn Kuhnke zeitnah ein Termin für eine solche Informationsveranstaltung festgelegt.

Begründung:

Das Pilotprojekt der „Online-City Wuppertal“ ist mittlerweile nicht nur bundesweit bekannt und immer mehr Städte erkennen nunmehr insbesondere durch dieses Projekt, dass es Sinn macht, den lokalen Handel eng mit der Online-Welt zu verknüpfen.

Wuppertal und andere Städte (siehe https://atalanda.com/) verknüpfen den  stationären Handel mit den Vorteilen der Online-Welt.

„Das bietet Online City Wuppertal:

·         die Schaffung eines zentralen, innenstadtrelevanten Ortes mit mehreren, zentrierten und in Zusammenhang gebrachten Shopstationen, an dem Kunden sich über die online angebotenen Produkte informieren können und diese dort (aus)probieren können

·         integriert ist eine Servicestation als zentrale Versand- und Rückgabestelle über die üblichen Öffnungszeiten hinaus

·         Schulungen für den lokalen Einzelhandel, um das eigene Angebot um Online-Komponenten als ergänzende Vertriebs- und Kommunikationskanäle (Multi-Channeling) zu erweitern.

·         Natürlich auch die ganze Stadt in einem Online-Shop mit dem Zusatzservice der taggleichen Lieferung durch den Aufbau eines lokalen Kuriernetzwerke“

(entnommen der Homepage der Online City Wuppertal)

Als das Pilotprokt betreibende Stadt stellt Wuppertal sein Projektmanagment zur Verfügung, damit andere Städte sich über dieses Konzept genau informieren und davon lernen können.

Auch für Hückelhoven kann diese Form des Produkt-Marketings eine große Chance sein, denn jetzt schon und langfristig gesehen sind die Einzelhändler und kleinen Unternehmen vom Online-Handel der Großhändler  in ihrer Existenz bedroht.

 

Für die beantragenden Fraktionen

Brigitte Brenner                                                                 Jörg Leseberg

Bündnis 90/ Die Grünen                                  Fraktionsvorsitzender SPD

Der Antrag wurde im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Strukturfragen behandelt und abgelehnt.

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Antrag abgelehnt

Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
an den Rat der Stadt Hückelhoven
Ausschuss für Soziales, Senioren und Integration

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hückelhoven tritt der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in NRW bei.
Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete einzuleiten.

Begründung:
Als erstes Flächenland ermöglicht Nordrhein-Westfalen den Städten und Gemeinden, eine Gesundheitskarte für die ihnen zugewiesenen Flüchtlinge einzuführen.
Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet für diese eine erhebliche Verbesserung der Gesundheitsversorgung, denn mit der Karte können sie direkt eine Ärztin/ einen Arzt ihrer Wahl aufsuchen. Für die Kommune bedeutet dies eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

Für die Fraktion
Brigitte Brenner Ulrich Horst

Der Antrag wurde im Ausschuss für Soziales, Senioren und Integration behandelt und abgelehnt

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Antrag angenommen

Antrag zur Einrichtung einer Haltestelle am Kaphof

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Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den Rat der Stadt Hückelhoven

Der Rat der Stadt Hückelhoven hat in seiner November-Sitzung mit großer Mehrheit der Einrichtung eines Migranten-Wohnheims im Haus Kaphof zugestimmt, um der Unterbringungsnot wirksam entgegenzutreten.

U.a. da das Haus Kaphof außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt, fordert die Ratsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN den Anschluss des Hauses an den ÖPNV.

Beschlussvorschlag:
Die Stadt Hückelhoven setzt sich beim zuständigen Verkehrsunternehmen West Verkehr GmbH, dem Aufgabenträger des Kreises im Dezernat V Verkehr sowie im regionalen Beirat des Aachener Verkehrs Verbundes AVV dafür ein, dass als neuer Haltepunkt das ehemalige Herrenhaus am Kaphof in den regulären Fahrplan aufgenommen wird und die bestehende Buslinie 407 spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel diesen Haltepunkt anfährt.

Der Busverkehr der Linie 407 ist zudem in die Abendstunden und in die Ferien hinein auszubauen.

Begründung:Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Asylbewerber in Hückelhoven das ganze Jahr hindurch zumindest mit einer Grundmobilität auszustatten sind, damit sie am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Um diese Grundmobilität herzustellen, stellt die Stadt jedem Asylbewerber ein Fahrrad zur Nutzung zur Verfügung. Nun ist es in einem weiteren Schritt notwendig, dass das Herrenhaus Kaphof, das zur Unterkunft für Asylbewerber hergerichtet wird und das weit außerhalb der nächsten, geschlossenen Ortschaft liegt, eine Anbindung an den ÖPNV erhält.

Die Kapazitäten im Fahrplan der Buslinie 407 sollten es ermöglichen, einen zusätzlichen Haltepunkt „Haus Kaphof“ einzurichten.Zudem muss der Buslinienverkehr der Linie 407 (Gerderath – Altmyhl – Ratheim – Hückelhoven – Hilfarth – Randerath (- GK)) in die Abendstunden und in die Ferien hinein ausgebaut werden, damit eine verlässlich-kontinuierliche Anbindung des Herrenhauses Kaphof an die Ortschaften besteht. Davon würde auch z.B. die Altmyhler Bevölkerung profitieren, die mit Busanbindungen aktuell nicht ausreichend versorgt ist.

Für die Fraktion

Brigitte Brenner               Ulrich Horst

 

 

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