Aktuelles Ortsverband Presse

L364 N darf nicht gebaut werden

Am 21.11.2022 hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in 2. Instanz entschieden, dass der im Jahr 2004 festgestellte Plan zum Neubau der Landesstraße 364 (L364n) außer Kraft getreten und damit nicht zu realisieren ist, weil der Straßenbau nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebenen 5 Jahresfrist begonnen wurde. Die Straße wurde vom Verein der Freunde und Förderer des Natur- und Landschaftsschutzes Hückelhoven e.V und den Grünen in Hückelhoven seit vielen Jahren bekämpft.

Geklagt hatte der Landwirt Jürgen Greven, der Kläger ist Eigentümer und Pächter von Flächen, die für den Neubau der L 364n benötigt werden.

Es geht um den Verbrauch von rund 32 Hektar guter Ackerfläche für den Neubau einer 3,2 Kilometer kurzen Straße, die dem Plan zufolge wieder in Hückelhoven hinter der dortigen Feuerwache auf die Rheinstraße münden würde.

Zwar hat sich das OVG Münster nicht inhaltlich mit der damaligen Planfeststellung auseinandergesetzt und so nicht konstituiert, dass in den letzten Jahren einerseits die Verkehrsbelastung innerorts in Hückelhoven mit dem Ausbau der BAB 46 über Heinsberg in die Niederlanden deutlich reduziert ist, und das andererseits gar keine, wie politisch stets propagierte „Ortsumgehung“ Hückelhovens, sondern vielmehr eine Schwerlasttrasse zur Erschließung der Industrie- und Gewerbeprojektentwicklung „Future Site Inwest“ in Geilenkirchen-Lindern gewollt und beabsichtigt ist. Festgestellt hat der 11. Senat des OVG Münster vielmehr und lediglich, dass es an jeglichem Baubeginn nach Rechtskraft der Planfeststellung binnen der gesetzlich vorgeschriebene 5-Jahresfrist fehlt.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Entscheidung, wozu bundesweit vergleichbare Rechtsprechung bislang fehlt, hat das OVG Münster die Revision zum Bundesverwaltungsgericht am Standort Leipzig (BVerwG) zugelassen.

Pressemitteilung des OVG Münster

Artikel AN